AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Unser Angebot richtet sich an Teilnehmer mit eigenem Pferd. Leihpferde können wir leider nicht zur Verfügung stellen.

Die Mindestteilnehmerzahl sind zwei Personen mit ihren Pferden, sofern in der Rittbeschreibung nicht anders angegeben.

Das Mindestalter der teilnehmenden Pferde ist 5 Jahre. Das Alter muss auf Verlangen dem Veranstalter durch Vorlage der Zuchtbescheinigung oder des Pferdepasses nachgewiesen werden.

Teilnehmende Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Kondition und Ausbildungsstand müssen den Anforderungen des jeweiligen Wanderritts entsprechen. Der Veranstalter behält sich vor, Pferde gegebenenfalls von der Teilnahme auszuschließen.

Hufschutz wird empfohlen, sofern in der Rittbeschreibung nicht anders angegeben.

Das teilnehmende Pferd muss haftpflichtversichert (Tierhalter-Haftpflicht) sein. Dem Veranstalter sind auf Verlangen der Name der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer mitzuteilen.Reiter und Pferdebesitzer tragen während des gesamten Wanderrittes die volle Verantwortung für das teilnehmende Pferd. Der Veranstalter wird nicht zum Tieraufseher im Sinne des § 834 BGB.

Unser Angebot richtet sich vornehmlich an Erwachsene. Kinder und Jugendliche können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Wir empfehlen für jeden Teilnehmer den Abschluss einer Unfallversicherung.

Für Teilnehmer unter 18 Jahre besteht Reithelmpflicht (kein Fahrradhelm o.ä.). Auch Erwachsenen empfehlen wir, während des gesamten Wanderrittes einen Reithelm zu tragen. Für Schäden, die auf das Fehlen eines geeigneten Reithelmes zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

Da die meisten Quartiere keine Unterbringungsmöglichkeiten für Hengste anbieten, können Hengste nur nach Absprache mitgenommen werden.

Hunde können nur nach Absprache mitgenommen werden, nicht jedoch in der Zeit des Leinenzwangs (in Niedersachsen vom 1.4-15.7.).

Bei Tagesritten müssen für die Pausen Halfter und Strick sowie eine Abschwitz- oder Nierendecke am Pferd mitgenommen werden. Die Mehrtagesritte erfolgen, sofern in der Rittbeschreibung nicht anders angegeben, in Begleitung eines Trossfahrzeugs. Halfter, Strick und Nieren- oder Abschwitzdecken für die Pausen können dem Trossfahrzeug, das auch das restliche Gepäck transportiert, mitgegeben werden.

Die Anmeldung für die Mehrtagesritte muss schriftlich erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Sie erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung. Die Anmeldegebühr in Höhe von 25 % des Rittpreises ist mit der Anmeldung fällig. Anmeldungen ohne gezahlte Anmeldegebühr werden nicht berücksichtigt. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Rittbeginn auf das in der Anmeldebestätigung erwähnte Konto zu zahlen.

Der Teilnehmer kann jederzeit vor dem Rittbeginn der Mehrtagesritte vom Ritt zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ritte im Norden zu erklären. Wir empfehlen, die Erklärung schriftlich abzugeben.

Bei einem Rücktritt entfällt der Anspruch von Ritte im Norden auf den Rittpreis. An dessen Stelle kann Ritte im Norden, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung gem. § 651 i Abs. 2 Satz 2 BGB verlangen, die sich nach dem Reisepreis unter Abzug ersparter Aufwendungen richtet.

Ritte im Norden pauschaliert die Höhe der Entschädigung wie folgt:

Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Rittbeginn beträgt die Entschädigung pauschal 50 € oder es entfällt die Erstattung der Anmeldegebühr, sofern diese niedriger als 50 € ist. Bei einem Rücktritt ab 59 bis 30 Tage vor Rittbeginn beträgt die Entschädigung 40 % des Rittpreises, ab 31 bis 10 Tage vor Rittbeginn 60 % des Rittpreises, und ab 9 bis 1 Tage vor Rittbeginn sowie bei Nichtanreise 85 % des Rittpreises.

Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, Ritte im Norden nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

Der Teilnehmer bleibt außerdem berechtigt, einen Ersatzteilnehmer gem. § 651 b BGB zu stellen.

Für die Tagesritte gilt, sofern im Angebot selbst nichts anderes erwähnt: Die Anmeldung kann kurzfristig, gerne auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bezahlt werden kann auch noch am Tag des Ritts.

Ihre Daten sind bei uns geschützt. Sie werden, soweit geschäftsnotwendig entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.

Stand: 17.03.2011

Druckversion